Logistik: Toll Holding zahlt in USA 6,1 Mio. USD Strafe

Ein aktueller Fall zeigt, wie teuer Verstöße gegen US-Sanktionsrecht werden können – selbst für Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten. Die in Melbourne (Australien) ansässige Toll Holdings Ltd. musste im April 2022 nach einem Vergleich mit der US-Sanktionsbehörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) eine Geldbuße in Höhe von 6,1 Millionen US-Dollar zahlen.
Was war passiert? Zwischen 2013 und 2019 führte Toll – gemeinsam mit verbundenen Unternehmen – Transportdienstleistungen nach, aus oder durch Nordkorea, den Iran und Syrien durch. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgte über US-Dollar-Transaktionen unter Beteiligung amerikanischer Banken. Darüber hinaus waren an den Geschäften sanktionierte Personen und Organisationen beteiligt, die auf der sogenannten SDN-Liste der USA standen – unter anderem die iranische Mahan Airlines und die Hafiz Darya Shipping Lines Company.
Insgesamt flossen für die betroffenen Logistikleistungen fast 3.000 Zahlungen im Gesamtwert von rund 48 Millionen US-Dollar. Die OFAC wies darauf hin, dass bei einem vorsätzlichen Verhalten eine Maximalstrafe von bis zu 826 Millionen US-Dollar möglich gewesen wäre. Da Toll die Sachverhalte selbst aufgedeckt und freiwillig gemeldet hatte, wurde die Grundlage der Strafzumessung gemäß den OFAC-Richtlinien zunächst auf 15 Millionen US-Dollar festgesetzt. Der schließlich vereinbarte Vergleich über 6,1 Millionen US-Dollar berücksichtigt sowohl die umfassende Kooperation mit den US-Behörden als auch die Zusage von Toll, das interne Compliance-System (ICP) deutlich zu verbessern.
Lehre für europäische Unternehmen:
Auch ohne physischen Bezug zu den USA kann allein die Nutzung des US-Finanzsystems – etwa durch Zahlungen in US-Dollar – dazu führen, dass amerikanisches Sanktionsrecht greift. Freiwillige Offenlegung und ein wirksames Compliance-System können im Ernstfall über Millionenbeträge entscheiden.
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Prof. Dr. iur. Darius O. Schindler | MBA
Strafverteidiger | Justiziar
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